Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) fordert seit 2001 bei der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage die Abfassung eines Ausgangszustandsberichtes. Dieser hält zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Fortsetzung des Betriebes nach der wesentlichen Änderung den Zustand von Boden und Grundwasser fest. Hierbei ist viel Erfahrung auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erforderlich.

Die Kolb Umweltberatung erarbeitet das Untersuchungskonzept, führt die Felduntersuchungen durch und erstellt des Ausgangszustandsbericht.

Referenzen zum Thema finden sie hier.

   
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